In BGH-Entscheidungen tauchen in letzter Zeit vermehrt BGHR-Fundstellen auf, obwohl die zitierten Entscheidungen teilweise auch in anderen Entscheidungssammlungen und Fachzeitschriften veröffentlicht sind. Während letztere dem Verteidiger sicherlich zur Verfügung stehen, ist BGHR in der Praxis weniger häufig in Verteidigerbüros vertreten. Das Zitat lässt einen dann etwas ratlos zurück.
Eine ganz gute Hilfe ist in dem Zusammenhang die im Internet frei verfügbare BGH-Edition des Carl Heymanns Verlag, die man hier findet. Dort kann man die (bekannte) BGHR Fundstelle eingeben und findet so die Entscheidung, um mit den dadurch ermittelten Daten dann weiter nach anderen Fundstellen recherchieren zu können.